Der statutarische Zweck der a AG (Beklagte 1) besteht im Handel, Verkauf und Service an Geräten für das graphische Gewerbe. Sie ist Teil einer internationalen Firmengruppe, der I-Gruppe, zu welcher auch die „I. Ltd.") gehört. Die Beklagte 1 war Alleinaktionärin der A. Die Beklagten 2 und 3 sind Organe der Beklagten 1, der Beklagte 2 als einzelzeichnungsberechtigter einziger Verwaltungsrat, der Beklagte 3 als kollektivzeichnungsberechtigter Geschäftsführer. Die Beklagte 1 firmierte bis zum 3. April 1998 als S. AG, danach als I. AG. Seit dem 2. November 2000 nennt sie sich a AG.