5. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, die II. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Zürich, den Einzelrichter im summarischen Verfahren (Audienz) des Bezirkes Zürich sowie an das Schweizerische Bundesgericht, je gegen Empfangsschein. - 19 - ______________________________________ KASSATIONSGERICHT DES KANTONS ZÜRICH Der juristische Sekretär: