3. Schliesslich rügt die Beschwerdeführerin eine allfällige Verletzung der Unabhängigkeitsregeln durch die Vorinstanz. Oberrichter Dr. H. Schmid, Oberrichterin Dr. L. Hunziker-Schnider sowie Gerichtssekretärin Dr. I. Jent- Sørensen seien auch in einem Parallelverfahren zwischen der Beschwerdegegnerin und der Z. betreffend Bankgarantie tätig gewesen (KG act. 1 S. 24 - 25). Nach der oben 2.c.cc zitierten Rechtsprechung und gemäss § 98 GVG ist die Beschwerdeführerin mit dieser Rüge verspätet.