innerhalb des Instanzenzuges. Habe die Berufungsinstanz in der Sache selbst entschieden und den Schiedsspruch abgeändert, so habe die vorinstanzliche Entscheidung neben dem Berufungsentscheid keine selbständige Existenz mehr. Was Vertrag 6018 betreffe, könne das Ergebnis auch nicht anders lauten, wenn angenommen würde, dass der diesbezügliche Schiedsspruch vollstreckbar zu erklären wäre. Nach syrischem Recht bestehe der Anspruch, Schiedssprüche mit dem Rechtsmittel der Berufung überprüfen zu lassen.