"1.a) Es sei in Gutheissung der Berufung das angefochtene Urteil der Vorinstanz aufzuheben und die Klage vollumfänglich abzuweisen b) Beim Entscheid über den Antrag 1 a) sei vorfrageweise die Verletzung der Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 8 EMRK zu prüfen 2. eventuell Es sei das Verfahren zu sistieren 3. subeventuell Es sei das angefochtene Urteil aufzuheben und das Verfahren zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. in prozessualer Hinsicht: [4. - 8. ... (diverse Akteneditions- bzw. -beizugsbegehren)] sowie