2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. - 12 - 3. Die Gerichtsgebühr für das Kassationsverfahren wird festgesetzt auf: Fr. 6'000.-- ; die weiteren Kosten betragen: Fr. 381.-- Schreibgebühren, Fr. 342.-- Zustellgebühren und Porti. 4. Die Kosten des Kassationsverfahrens werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung je zur Hälfte auferlegt.