3. Gegen dieses obergerichtliche Urteil richtet sich die vorliegende, rechtzeitig eingereichte Nichtigkeitsbeschwerde von X. und Y. (KG act. 1, OG act. 121/1). Die Vorinstanz verzichtet auf Vernehmlassung (KG act. 11). Die Beschwerdeführer beantragen vollumfängliche Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils und Rückweisung zur Neubeurteilung; alles unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge. Die Beschwerdegegnerin beantragt, auf die Beschwerde - 3 - sei nicht einzutreten, eventuell sei sie abzuweisen, alles unter solidarischer Ko- sten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdeführer (KG act. 22).