Die Kosten wurden den Beklagten je zu einem Drittel auferlegt, unter solidarischer Haftung für den ganzen Betrag. Die Beklagten wurden solidarisch verpflichtet, den Klägern eine Prozessentschädigung von Fr. 28'800.-- zuzüglich Weisungskosten und Mehrwertsteuer zu bezahlen (OG act. 67).