1. Mit Eingabe vom 20. Juni 2000 erhoben ____ (Kläger 1) und L.Z. beim Bezirksgericht O. Klage gegen ____ (Beklagter 1), X. und Y. auf Bezahlung von insgesamt Fr. 400'000.-- nebst Zins zu 5 % seit 6. Januar 1998 (BG act. 1, 2). Mit Urteil vom 29. Juli 2002 verpflichtete die 7. Abteilung des Bezirksgerichtes Zürich die Beklagten solidarisch, den Klägern insgesamt Fr. 400'000.-- nebst Zins zu 5 % seit dem 6. Januar 1998 zu bezahlen. Die Kosten wurden den Beklagten je zu einem Drittel auferlegt, unter solidarischer Haftung für den ganzen Betrag.