zugleich erhöhte sie die eingeforderte Prozesskaution auf Fr. 14'000.--, wobei sie dem Beschwerdeführer bewilligte, die Kaution in sieben monatlichen Raten zu Fr. 2'000.-- zu leisten, zahlbar jeweilen am ersten Tag eines jeden Monats (erstmals am 1. September 2003, letztmals am 1. März 2004); damit verband sie die Androhung, dass auf die Berufung nicht eingetreten würde, sollte der Beschwerdeführer auch nur eine Rate nicht oder zu spät leisten (OG act. 313).