1. Im Zusammenhang mit einem am 18. August 1995 in der A.-Zeitung erschienenen Artikel machte der (vor den Vorinstanzen anwaltlich vertretene) Beschwerdeführer (Kläger und Appellant) am 20. März 1996 beim Bezirksgericht Zürich (3. Abteilung; Erstinstanz) gegen die beiden Beschwerdegegnerinnen (Beklagte und Appellatinnen) eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung anhängig (BG act. 1 und 2), welche mit Urteil vom 19. Dezember 1997 (ein erstes Mal) abgewiesen wurde (BG act. 51).