1. Am 15. August 1996 war B. (Beschwerdegegnerin) von A. (Beschwerdeführer) als Servicemitarbeiterin im Restaurant "C." in D. angestellt worden; dieses Arbeitsverhältnis endete am 29. Februar 2000 (OG act. 74 S. 3 = KG act. 2 S. 3; künftig: KG act. 2). In der Folge gelangte die Beschwerdegegnerin - unter Einreichung der friedensrichterlichen Weisung (BG act. 2) - mit Klageschrift vom 30. Januar 2001 ans Bezirksgericht Dielsdorf und verlangte vom Beschwerdeführer die Bezahlung von Fr. 29'682.45 zzgl. Zins zu 5% seit dem 1. März 2000 (BG act. 1).