2. Die Gerichtsgebühr für das Kassationsverfahren wird festgesetzt auf: Fr. 3'000.-- ; die weiteren Kosten betragen: Fr. 252.-- Schreibgebühren, Fr. 114.-- Zustellgebühren und Porti. 3. Die Kosten des Kassationsverfahrens werden den Beschwerdeführerinnen unter solidarischer Haftung für den gesamten Betrag je zu einem Drittel auferlegt. 4. Die Beschwerdeführerinnen werden unter solidarischer Haftung für den gesamten Betrag von Fr. 4'500.-- (inkl. MWST) verpflichtet, der Beschwerdegegnerin für das Kassationsverfahren je eine Prozessentschädigung von Fr. 1'500.-- (inkl. MWST) zu entrichten.