Die entsprechenden Grundsätze sind im Gemeinsamen Tarif 1, gültig vom 1.1.2002 bis 31.12.2006, enthalten (die Erlaubnis ist in Ziff. 3 geregelt). Sollten die Beschwerdeführerinnen mit der Praxis der Verwertungsgesellschaften nicht einverstanden sein, stehen ihnen die ver- - 10 - waltungsrechtlichen Rechtsbehelfe zur Verfügung. Entsprechend läuft die gesetzliche Regelung weder den gesetzgeberischen Absichten zuwider noch verstösst sie gegen die verfassungsmässigen Rechte der Beschwerdeführerinnen.