64 Abs. 1 OG). Dies hat vorliegend nicht das Kassationsgericht zu tun. 3. Unter dem Titel der Willkür bringt der Beschwerdeführer vor, das Obergericht und auch das Bezirksgericht hätten die Beschwerdegegnerin davon entbunden, ihre eingeklagte Forderung gegenüber dem Beschwerdeführer zu substantiieren, denn Beat B. als vertretungsberechtigtes Mitglied der einfachen Gesellschaft habe die Rechnung geprüft und als korrekt befunden. Dies sei willkürlich. Er habe vor beiden Vorinstanzen ausführlich gerügt und begründet, dass die Beschwerdegegnerin ihre Rechnungen möglicherweise manipuliert habe. Es könne nicht - 10 -