2. a) Der Beschwerdeführer bringt vor, die Art und Weise, wie die Rechnungsgenehmigung und Anerkennung durch Beat B. zustande gekommen sei, habe er begründet für fragwürdig gehalten. Er habe vermutet, die Rechnungen könnten manipuliert sein. Er habe deshalb die Edition der Rechnungsoriginale beantragt, um vorab feststellen zu können, ob es solche überhaupt gebe. Deren Existenz habe er wiederholt bezweifelt und mit Nichtwissen bestritten. Auf das Editionsbegehren hin habe das Bezirksgericht Beat B. aufgefordert, die Originalrechnungen gemäss Zahlungserinnerung an den Beschwerdeführer einzureichen.