re Zulässigkeit nur mit grosser Zurückhaltung angenommen werden (ZK- Staehelin, a.a.O., N 4 zu Art. 337 OR; Streiff/von Kaenel, Arbeitsvertrag, 5. Aufl., Zürich 1992, N 3 zu Art. 337 mit weiteren Hinweisen; Pra 2004 Nr. 115 Erw. 4.1; Urteil des Bundesgerichts (4C.222/2003) vom 2. September 2003 Erw. 1.2; BGE 129 III 382). Entsprechend ist, entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers (KG act. 1 S. 4), nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz eine gewisse Intensität des Verhaltens der Beschwerdegegnerin - des Verleitenwollens zur Arbeitsniederlegung - fordert. Ebenso wenig ist zu bemängeln, dass das Obergericht im vorliegenden Fall diese vorausgesetzte Intensität verneinte.