2. Der Beschwerdeführer erachtet die vorinstanzliche Auffassung als unhaltbar. Er bringt vor, die Beschwerdegegnerin habe "zu mehreren Malen" zwei verschiedene Mitarbeiterinnen aufgefordert, die Arbeit in der Kanzlei des Beschwerdeführers zu verweigern. Die Mitarbeiterin E. habe sie zunächst mündlich zur gemeinsamen Arbeitsniederlegung aufgefordert und diese Aufforderung eine Woche - 5 -