4. Gegen den Beschluss des Obergerichts richtet sich die vorliegende, rechtzeitige eingereichte (vgl. OG act. 113/1; § 287 ZPO und § 192 GVG) Nichtigkeitsbeschwerde (KG act. 1). Der Beschwerdeführer beantragt, es sei der Beschluss des Obergerichts aufzuheben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen (KG act. 1 S. 2).