Zusätzliche Patienten dürften auch zusätzliche Aufwendungen zur Folge haben. Nicht nachvollziehbar sei, wie die in Betreibung gesetzten Forderungen der Sozialversicherungsanstalt von Fr. 31'585.--, 29'059.-- und 24'547.-- in sechs bzw. fünf monatlichen Raten von Fr. 5'000.-- bis zum 30. Juni 2004 bzw. bis zum 31. Dezember 2004 sollten bezahlt werden können. Eine Verbesserung würde aber nur dann eintreten, wenn auch die neuen Beiträge beglichen würden (KG act. 2 S. 7).