kommen. Es seien weiterhin Schulden in beträchtlicher Höhe begründet worden, wobei vom Gesamtbetrag der in Betreibung gesetzten Forderungen weniger als ein Viertel hätte beglichen werden können. Der Auszug aus dem Betreibungsregister belege für Ende Januar 2004 offene Betreibungen für Forderungen von über Fr. 150'000.--. Dass sich die Situation gegenüber der Zeit des früheren Konkursverfahrens verbessert hätte, sei nicht ersichtlich. Die Bilanz vom 31. Dezember 2002 zeige denn auch eine deutliche Überschuldung auf. Für das Jahr 2003 liege noch kein Abschluss vor. Die Beschwerdeführerin lege nicht dar, dass dieser Abschluss für das letzte Jahr 2003 wesentlich besser ausfallen könnte.