Frank/Sträuli/Messmer, a.a.O., N 4a zu § 288 mit Hinweisen; Spühler/Vock, a.a.O., S. 56 f., 75). Damit sind die Ausführungen in Ziffern 25 und 40 der Beschwerde und die in diesem Zusammenhang neu eingereichten Beilagen (KG act. 12/2-4), welche eine Vervollständigung des Prozesstoffes bezwecken, von vornherein unbeachtlich.