1. Mit Verfügung vom 9. Januar 2004 eröffnete der Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich über die Beschwerdeführerin den Konkurs. Das Konkursamt Hottingen-Zürich wurde mit dem Vollzug beauftragt. Die Spruchgebühr von Fr. 400.-- wurde vom geleisteten Vorschuss abgezogen und der Rest wurde dem beauftragten Konkursamt überwiesen (OG act. 2).