4. Nach Auffassung der Beschwerdeführer (Beschwerde S. 8, Ziff. I/3) ist es ferner willkürlich, wenn die Vorinstanz feststelle, es sei nicht erstellt, dass Y.Z. die Beschwerdeführer durch sein Verhalten - sei es durch eine Aussage oder sein Schweigen - vorsätzlich irregeführt habe.