2. Am 17. Mai 1996 liessen die Beschwerdeführer die Mietverträge sowie den Kaufvertrag gestützt auf Art. 24 bzw. 28 OR wegen Irrtums bzw. Täuschung anfechten (MG act. 18/6). Im Januar 1997 kam es zur Rückgabe des Mietobjektes samt Inventar und Warenvorräten an die Beschwerdegegnerin und zu diversen damit verbundenen Reinigungs-, Mal- und Reparaturarbeiten.