Stattdessen habe er die im Eventualantrag geltend gemachte Forderung gar auf Fr. 712'300.-- erhöht, nachdem bereits ein Teil des Beweisverfahrens stattgefunden habe. Nach Abschluss des Beweisverfahrens habe der Beschwerdegegner die Klage schliesslich auf den Betrag von Fr. 679'296.40 "aktualisiert". Die Chronologie des Verfahrens zeige, dass der Beschwerdegegner seine Klagechancen völlig verkalkuliert habe, zumal ihm von Anfang an bekannt gewesen sei, dass die Leistungen des Sozialversicherers einen Direktschaden wahrscheinlich zunichte machen würden.