Während die Vorinstanz auf Vernehmlassung verzichtete (KG act. 8), beantragt der Beschwerdegegner in seiner Beschwerdeantwort vom 9. Juli 2004 die Abweisung der Beschwerde (KG act. 10). II. - 4 - 1.1 Die Beschwerdeführerin wirft dem Handelsgericht zunächst vor, es habe den Nichtigkeitsgrund von § 281 Ziff. 3 ZPO gesetzt, indem es mit einer ungenügenden Begründung gegen die Vorschrift von § 157 lit. b Ziff. 9 GVG verstossen habe: