1. Am 18. Juni 1988 stürzte C. mit einem Motorrad, welches er von D. ausgeliehen hatte, in einer Kurve bei Fällanden. In der Folge schlitterte das Motorrad über die Fahrbahn und kollidierte mit dem Personenwagen von B. (künftig: Beschwerdegegner), welcher daraufhin von der Strasse geriet. Auch wenn der Beschwerdegegner zunächst nicht über Kniebeschwerden klagte (wohl aber über verschiedene andere Beschwerden), fand im September 1988 eine erste Untersuchung seines linken Knies statt; dieser Untersuchung sollten diverse Begutachtungen und Behandlungen folgen.