1. Auf Antrag des Gesuchstellers stellte der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirkes D. mit Verfügung vom 28. Januar 2004 im Nachlass von E. A. (gest. 25. Dezember 2001) die Erbbescheinigung aus. Der Einzelrichter bescheinigte darin, dass der Gesuchsteller und die vier Kinder als alleinige Erben anerkannt seien, unter Vorbehalt der Erbschafts-, Ungültigkeits- und Herabsetzungsklage. Sodann wurde bescheinigt, dass Rechtsanwalt F. zum Willensvollstrecker ernannt worden sei und dieser das Mandat angenommen habe (ER act. 1/C).