Schliesslich verlangen sie, vom Umstand Vormerk zu nehmen, dass die fragliche Wohnung an der _____strasse in Q. per 1. April 2004 an Dritte vermietet worden sei, womit das gegen sie geführte Ausweisungsverfahren hinfällig geworden sei (KG act. 1 S. 2, Ziff. 6).