Damit beantragen sie in der Sache selbst die Aufhebung des angefochtenen vorinstanzlichen Beschlusses (KG act. 1 S. 1, Ziff. 1). Sodann stellen sie mit Bezug auf das Kassationsverfahren die Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung (KG act. 1 S. 1, Ziff. 4) und um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands, wobei Letzterem Gelegenheit zur Nachreichung der Beschwerdebegründung zu geben sei (KG act. 1 S. 1 f., Ziff. 2 und 3). Schliesslich verlangen sie, vom Umstand Vormerk zu nehmen, dass die fragliche Wohnung an der ___