Vollstreckungsanweisung an das Gemeindeammannamt Q.), die von den Beschwerdeführern benützte 3 1/2-Zimmer-Wohnung im ersten Stock der Liegenschaft P. in Q. innert fünf Tagen ab Rechtskraft des Befehls ordnungsgemäss zu räumen und zu verlassen; überdies wurde dem Beschwerdeführer 1 unter Androhung der Ersatzvornahme im Unterlassungsfalle befohlen, das genannte Objekt innert Frist in ordnungsgemäss gereinigtem Zustand zu übergeben (ER act. 16 = OG act. 2 = OG act. 5).