(vgl. KG act. 1 S. 5 f.); dabei verkennt er, dass im vorliegenden Verfahren gerade keine Neuauflage der Diskussion um die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege stattfindet, sondern die Nichtigkeitsbeschwerde lediglich zur - ausnahmsweisen - Überprüfung dient, ob die um Zurückkommen auf einen prozessleitenden Entscheid ersuchte Vorinstanz zu recht davon ausging, sie werde ohne Vorliegen veränderter Verhältnisse lediglich zur Wiederbeurteilung der gleichen Rechtslage aufgefordert.