In solchen Fällen ist deshalb die Weiterzugsmöglichkeit ebenfalls zu bejahen, selbstverständlich nur im Rahmen der bestehenden Rechtsmittelordnung. Das Rechtsmittelverfahren ist dabei auf die Frage beschränkt, ob das Vorliegen veränderter Verhältnisse von der Vorinstanz zu Unrecht verneint wurde. Mit Blick auf die Anforderungen an die Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde bedeutet dies, dass in der Beschwerdeschrift anhand der Akten genau darzulegen ist, welche Veränderungen sich seit Erlass des ursprünglichen Entscheides ergeben haben, auf die sich die be- - 8 -