3. Am letzten Tag vor Ablauf der Frist zur Leistung der Kaution stellte der Beklagte mit Eingabe vom 26. Januar 2004 unter Beilage verschiedener Belege unter anderem das Gesuch, die Verfügung vom 3. Juli 2003 sowie der Beschluss des Obergerichts vom 11. August 2003 betreffend