Sollte es - wie von der Beschwerdeführerin behauptet - vorliegend tatsächlich möglich und angezeigt sein, während des laufenden Scheidungsverfahrens nach Art. 115 ZGB zusätzlich ein solches nach Art. 112 ZGB anhängig zu machen (dazu nachstehend Ziff. 3.2), so könnte mit einer Sistierung des Beru- - 6 -