richterlicher Verfügung vom 22. Januar 2004 wurde dieses Wiedererwägungsgesuch abgewiesen; gleichzeitig wurde das Schreiben der Beschwerdeführerin vom 10. Dezember 2003, worin diese um Sistierung des Verfahrens ersucht hatte, inklusive der in diesem Zusammenhang eingereichten Beilagen aus dem Recht gewiesen (ER act. 34).