1. Mit Klageschrift vom 1. Oktober 2003 gelangte A. (Beschwerdeführerin) ans Bezirksgericht Uster (Einzelrichter im ordentlichen Verfahren) und verlangte gestützt auf Art. 115 ZGB die Scheidung der zwischen ihr und B. (Beschwerdegegner) geschlossenen Ehe (ER act. 2). Diese Klage wurde mit Urteil vom 5. Dezember 2003 (versandt am 9. Februar 2004) abgewiesen (ER act. 33). Vor der Zustellung des Urteils hatte die Beschwerdeführerin unter Beilage eines Schreibens des Beschwerdegegners mit Eingabe vom 18. Dezember 2003 neu die Scheidung auf gemeinsames Begehren verlangt bzw. für den Fall, dass das Urteil bereits ergangen sei, um Wiedererwägung ersucht (ER act. 30). Mit einzel-