schleunigung des Verfahrens dienten, seien dem Gesundheitswesen sehr wohl bekannt und geläufig. So sehe der "Vertrag über den Taxpunktwert zu TARMED" betreffend Schlichtungsinstanz vor, dass für den Fall, dass diese innert drei Monaten keine Schlichtung erreichen könne, den Parteien der ordentliche Rechtsweg offen stehe. Auch das hätten aber die Parteien nicht gewollt, sonst hätten sie es so gesagt. Sie hätten die Dreimonatsfrist im Sinne einer Präklusivfrist eingeführt, sei sie verstrichen gewesen, sei das Klagerecht verloren gewesen.