Der Vorschlag der Beschwerdegegnerinnen erfolgte am 20. Dezember 2002, also mehr als zwei Jahre nach Abschluss der Spezialvereinbarung vom 28. September 2000, und zwar im Hinblick auf die beabsichtigte Klage (OG act. 8/11/45, 8/9/3). Dieses Schreiben konnte somit zur Zeit des - 12 -