Der Side Letter sollte nach seinem Wortlaut lediglich eine allfällige Übergangsphase regeln, bis der Beschwerdeführer über eine ordentliche Praxisbewilligung des Kantons Zürich verfügen würde, welche ihn zur selbständigen Berufsausübung unter den Konditionen der Spezialvereinbarung berechtigen würde. - 10 -