sodann wurde von einer Vereinbarung der Parteien betreffend einem Restguthaben für vergangene Unterhaltsbeiträge Vormerk genommen. Die Kosten des Verfahrens wurden den Parteien je zur Hälfte auferlegt und vom Verzicht der Parteien auf Prozessentschädigung Vormerk genommen (Proz.Nr. ..., ER act. 11). - 3 -