D.X., geboren ..., von ..., Verkaufsberater, V.strasse 26, W., Beklagter, Rekursgegner und Beschwerdegegner vertreten durch Rechtsanwältin B. betreffend Anweisung an den Schuldner (Kosten- und Entschädigungsfolgen) Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Beschluss der II. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Zürich vom 26. Februar 2004 (NL030041/U) - 2 - Das Gericht hat in Erwägung gezogen: I.