11. Die Nichtigkeitsbeschwerde ist als insgesamt unbegründet abzuweisen, womit die ihr verliehene aufschiebende Wirkung entfällt. Dem Beschwerdeführer ist neu Frist zur Kautionsleistung anzusetzen. Ausgangsgemäss wird der Beschwerdeführer für das Kassationsverfahren kostenpflichtig. - 21 - Das Gericht beschliesst: 1. Das Gesuch des Beschwerdeführers um Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung und um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters für das Kassationsverfahren wird abgewiesen.