FROWEIN/PEUKERT, a.a.O., Art. 6 N 63 S. 206). b) Das Obergericht hat in diesem Zusammenhang - teils unter Hinweis auf die erstinstanzlichen Erwägungen - zunächst erwogen, Fehlerhaftigkeit eines Entscheides eines Richters oder Beamten begründe als solche noch keine Widerrechtlichkeit; diese sei erst dann gegeben, wenn der Richter oder Beamte eine für die Ausübung seiner Funktion wesentliche Amtspflicht verletzt habe. Da entgegen - 17 -