reits erwähnt - im Sinne einer summarischen bzw. einstweiligen Prüfung und ist in der Sache selbst - d.h. für den Sachrichter - auch nicht bindend, sondern dient als Grundlage für den Entscheid über das Armenrechtsgesuch. Inwiefern in diesem Vorgehen Kabinettsjustiz bzw. Gehörsverweigerung begründet sein soll, ist nicht ersichtlich.