2. Der Beschwerdeführer macht geltend, es sei ihm sowohl im bezirksgerichtlichen wie auch im obergerichtlichen Verfahren das rechtliche Gehör verweigert worden (Beschwerde S. 28/29). a) Zur Begründung der Rüge führt der Beschwerdeführer zunächst aus, er habe vor den Vorinstanzen verschiedene Anträge gestellt, welche in unbegründeter Weise abgewiesen oder auf welche stillschweigend gar nicht erst eingetreten worden sei. Insbesondere seien die der verwaltungsinternen Instanz einge- - 9 -