3. Auf Schreiben des Beschwerdeführers vom 5. Januar 2003 hin orientierte die Finanzdirektion diesen am 20. Januar 2003 über die Modalitäten des weiteren Vorgehens (OG act. 8/9 und 8/10). 4. Mit Eingaben vom 19. Dezember 2003 an den Friedensrichter wie an das Bezirksgericht Zürich leitetet der Beschwerdeführer das gerichtliche Verfahren ein, mit welchem er seine bereits im Vorverfahren erhobenen Ansprüche geltend macht; gleichzeitig stellte er ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung und Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters gemäss §§ 84 ff. ZPO (BG act. 1; OG act. 8/11 und 8/12).