ferner S. 5/6 des angefochtenen Beschlusses). Nach Auffassung des Beschwerdeführers begingen sowohl der Nachlassrichter am Bezirksgericht F., das zuständige Konkursamt Q. wie auch der gerichtlich eingesetzte Sachwalter in diesem Zusammenhang eine Reihe von Verfehlungen bzw. strafrechtlich relevante Amtspflichtverletzungen, was Anlass für die vorliegenden Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen des Beschwerdeführers bildet.