1. Nach - nicht streitiger - Sachdarstellung des Beschwerdeführers (vgl. OG act. 8/2 S. 4) wurde am 17. Januar 2000 auf Verlangen der ____-Krankenkasse gegen den Beschwerdeführer als Inhaber der Einzelfirma Y. die Zwangsvollstrekkung eingeleitet und am 11. April 2000 der Konkurs eröffnet. Im weiteren Verlauf kam zu einem komplexen Konkurs- bzw. Nachlassverfahren gegen den Beschwerdeführer (vgl. Einzelheiten OG act. 8/2 S. 5f.; ferner S. 5/6 des angefochtenen Beschlusses).